Die insoweit erfahrene Fachkraft (Insofa) ist seit 2005, mit der Einführung des §8a SGB VIII, ein verbindliches Element der Qualitätssicherung im Kinderschutz.
Beratend wird sie bei einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung von der Fachkraft hinzugezogen.
§8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung in Vereinbarung mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass
1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen.