INSOFA

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„Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.“
Antoine de Saint-Exupéry

Die insoweit erfahrene Fachkraft (Insofa) ist seit 2005, mit der Einführung des §8a SGB VIII, ein verbindliches Element der Qualitätssicherung im Kinderschutz.
Beratend wird sie bei einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung von der Fachkraft hinzugezogen. 

§8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung in Vereinbarung mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass

1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen.

 

2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie

3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

„ In unserer Arbeit als freier Träger der Jugendhilfe, ist es das Höchste Gut das Kindeswohl zu schützen.“

„ Nichtstun ist eine der größten und verhältnismäßig leicht zu beseitigenden Dummheiten.“
Franz Kafka
Im rechtlichen Sinne (BGH 1956) führen die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, die Vernachlässigung des Kindes, das unverschuldete Elternversagen und das gefährdende Verhalten eines Dritten zu einer Kindeswohlgefährdung. Die Mitarbeiter von AFM-Wegweiser werden ihren Blick stets auf eine gegenwärtig vorhandene Gefahr, die Erheblichkeit der Schädigung und auf die Sicherheit der Vorhersage richten. Aus sozialpädagogischer Sicht ist das Kindeswohl gefährdet, wenn es dem Kind an der Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit mangelt und seine ihm zustehenden Grundrechte missachtet oder verletzt werden. In diesen Verdachtsfällen, berät eine Insofa mindestens einmal.
AFM-Wegbegleiter stehen jederzeit Insoweit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung.